lebenswichtige Regeln für die Eisenbahnbranche
Allgemeine Anmerkung zum Modul
Einstieg
Sicherheit in der Eisenbahnbranche
In der Eisenbahnbranche arbeiten Sie täglich in einem hochkomplexen Umfeld mit enormen Kräften und engem Takt. Die strikte Einhaltung der lebenswichtigen Regeln schützt Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen vor schwereren Unfällen. Jede Person trägt die Verantwortung für die eigene Sicherheit und die des Teams.
Frühmorgens im Bahnhofsbereich: Die Rangiergruppe bereitet die Bereitstellung eines Zuges vor. Unter Zeitdruck soll es schnell gehen, doch die Signale müssen zwingend abgewartet und die Vorschriften für das Kuppeln eingehalten werden. Niemand darf wegen Termindrucks die eigene körperliche Unversehrtheit aufs Spiel setzen.
Regel 1 — Wir planen die Arbeiten sorgfältig.
Ich bringe meine Erkenntnisse und Erfahrungen ein, die der Sicherheit dienen.
Wir planen sämtliche Arbeitsschritte im Voraus gründlich, bringen unsere Erfahrungen ein und klären sämtliche potenziellen Gefahren ab.
Regel 2 — Wir arbeiten nach klarem Auftrag und wissen, wer die Verantwortung trägt.
Ich beginne die Arbeit erst, wenn ich instruiert bin, den Auftrag verstehe und die Verantwortlichkeiten kenne. Bei unerwarteter Gefahr sage ich STOPP und verständige die Vorgesetzten.
Wir nehmen die Arbeit erst nach klarer Instruktion auf, kennen unsere Verantwortlichkeiten und stoppen die Arbeit bei unvorhergesehenen Gefahren sofort.
Regel 3 — Im Rangierdienst gehen wir beim Auf- und Absteigen und beim Mitfahren kein Risiko ein.
Ich steige nur auf und ab, wenn die Fahrzeuge still stehen. Ich fahre nur auf sicheren Standplätzen mit. Auch unter Zeitdruck.
Beim Rangieren steigen wir ausschliesslich bei völligem Stillstand der Fahrzeuge auf und ab und nutzen nur sichere Standplätze.
Regel 4 — Wir bringen uns beim Kuppeln von Schienenfahrzeugen nicht in Gefahr.
Ich trete zum Kuppeln nur zwischen die Schienenfahrzeuge, wenn diese still stehen und sich die Puffer berühren.
Wir betreten den Raum zwischen Schienenfahrzeugen zum Kuppeln nur dann, wenn diese absolut stillstehen und sich die Puffer berühren.
Regel 5 — Im Gleisbereich halten wir uns konsequent an die Sicherheitsregeln.
Im Gleisbereich arbeite ich nur, wenn ich einen Auftrag habe und die Sicherheit gewährleistet ist. Ich halte mich konsequent an die Regeln.
Im Gleisbereich bewegen und arbeiten wir ausschliesslich mit gültigem Auftrag und halten uns strikt an die vorgegebenen Sicherungsmassnahmen.
Regel 6 — Wir arbeiten mit sicheren intakten Arbeitsmitteln.
Ich verwende nur geeignete Arbeitsmittel und setze sie bestimmungsgemäss ein. Vor Arbeitsbeginn kontrolliere ich, ob die Arbeitsmittel vollständig und funktionstüchtig sind.
Wir verwenden ausnahmslos intakte, geeignete Arbeitsmittel und prüfen diese vor jedem Einsatz auf ihre volle Funktionstüchtigkeit.
Regel 7 — Wir arbeiten nur an oder in der Nähe der Fahrleitung, wenn diese ausgeschaltet und sichtbar geerdet ist.
Ich arbeite erst an oder in der Nähe der Fahrleitung, wenn diese sichtbar geerdet ist. Im Zweifel sage ich STOPP und frage die Vorgesetzten.
Arbeiten an oder in unmittelbarer Nähe der Fahrleitung beginnen wir erst, wenn diese ausgeschaltet und nachweislich sichtbar geerdet ist.
Regel 8 — Wir sichern uns gegen Absturz.
Ich wähle meinen Standort und die Hilfsmittel so, dass ich nicht abstürzen kann.
Wir schützen uns konsequent vor Abstürzen, wählen geeignete Standorte sowie Hilfsmittel und dulden keinerlei Improvisation.
Regel 9 — Wir benutzen sichere Fusswege.
Die Gleise überquere ich nicht. Ich benutze sichere Fusswege, insbesondere die vorhandenen Unter- oder Überführungen.
Wir überqueren Gleise niemals unerlaubt, sondern benutzen ausschliesslich die offiziellen und sicheren Fusswege sowie Unter- und Überführungen.
Regel 10 — Wir sorgen vor, um Beschimpfungen und Tätlichkeiten zu vermeiden.
Ich beobachte mein Umfeld aufmerksam, um angemessen auf Kunden zuzugehen. Bei Überforderung fordere ich Hilfe an und ziehe mich zurück, bevor die Situation eskaliert.
Wir beobachten unser Umfeld aufmerksam, deeskalieren brenzlige Situationen frühzeitig und holen rechtzeitig Unterstützung bei drohender Überforderung.
Praxis-Szenario 1: Zeitdruck beim Kuppeln
Der Fahrplan ist eng, und der letzte Wagen muss dringend noch angehängt werden, bevor der nächste Personenzug einfährt. Die Puffer der stehenden Fahrzeuge haben sich noch nicht ganz berührt, aber Sie wollen Zeit sparen.
Wie verhalten Sie sich in dieser Situation korrekt?
- Ich trete rasch zwischen die Wagen, um die Kupplung vorzubereiten, da der Zug sich kaum bewegt.
- Ich warte, bis die Fahrzeuge komplett stillstehen und sich die Puffer berühren, bevor ich dazwischentrete.
- Ich signalisiere dem Lokführer per Handzeichen, langsam weiterzufahren, während ich bereits hineinklettere.
Praxis-Szenario 2: Unvollständige Erdung an der Fahrleitung
Ihr Team soll Revisionsarbeiten an einer Anlage nahe der Fahrleitung durchführen. Die Freigabe durch den Netzverantwortlichen liegt vor, allerdings sehen Sie vor Ort, dass die sichtbare Erdung noch nicht angebracht wurde.
Was ist Ihre Pflicht als Vorgesetzte oder Vorgesetzter?
- Ich erlaube den Start, weil die administrative Freigabe mündlich erteilt wurde.
- Ich lasse die Arbeiten erst dann zu, wenn die Erdungsvorrichtungen physisch installiert sind und die sichtbare Erdung vorliegt.
- Ich weise die Mitarbeitenden an, besonders vorsichtig zu arbeiten, damit die Erdung vorerst weggelassen werden kann.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeiten sorgfältig planen und Gefahren vorab konsequent abklären.
- Bei unklaren Verhältnissen oder Gefahren sofort STOPP sagen und Vorgesetzte informieren.
- Im Gleisbereich und beim Rangieren niemals Abkürzungen nehmen oder das Stillstehen der Fahrzeuge missachten.
- Arbeiten an Fahrleitungen erst nach nachweisbarer, sichtbarer Erdung freigeben.
- Ausschliesslich offizielle Fusswege nutzen und Gleise niemals unerlaubt betreten.
Quizfragen (20)
1. Wann dürfen Sie laut den Sicherheitsregeln zum Kuppeln zwischen Schienenfahrzeuge treten?
- Wenn die Fahrzeuge stillstehen und sich die Puffer berühren.
- Sobald die Fahrzeuge Schrittgeschwindigkeit unterschreiten.
- Wenn der Lokführer mir über Funk das ok gibt, auch wenn die Wagen rollen.
2. Bei unerwarteter Gefahr bei den zugewiesenen Arbeiten sage ich STOPP, unterbreche die Arbeit und verständige die zuständigen Vorgesetzten.
Richtige Antwort: Wahr
3. Welche Vorgabe gilt für das Überqueren der Gleisanlagen im Bahnhofs- und Streckenbereich?
- Ich darf die Gleise direkt überqueren, wenn kein Zug in Sicht ist.
- Ich benutze ausschliesslich sichere Fusswege sowie vorhandene Unter- oder Überführungen.
- Ich nehme den direkten Weg über die Schienen, sofern ich eine Warnweste trage.
4. Ich arbeite erst an oder in der Nähe der Fahrleitung, wenn diese ausgeschaltet und sichtbar ___ ist.
Lückenwort: geerdet
5. Welche Verantwortung tragen Vorgesetzte im Hinblick auf den Einsatz von Arbeitsmitteln?
- Sie müssen sicherstellen, dass geeignete Arbeitsmittel bereitstehen, Personal instruiert ist und die Instandhaltung erfolgt.
- Sie delegieren die Verantwortung für die Gerätesicherheit vollständig an das ausführende Team.
- Sie prüfen Arbeitsmittel nur einmal jährlich bei der Anschaffung.
6. Wie reagieren Sie bei Situationen mit Kunden, die eine Eskalation oder Tätlichkeiten befürchten lassen?
- Ich konfrontiere die Person direkt mit ihren Verfehlungen, um Härte zu zeigen.
- Ich beobachte mein Umfeld aufmerksam, fordere bei Überforderung Hilfe an und ziehe mich rechtzeitig zurück.
- Ich ignoriere die Situation und arbeite ohne Blickkontakt weiter.
7. Welchen Beitrag leisten Sie persönlich gemäss Regel 1 (Wir planen die Arbeiten sorgfältig.) zur Sicherheit?
- Ich bringe meine Erkenntnisse und Erfahrungen ein, die der Sicherheit dienen.
- Ich erarbeite alleine den Sicherheitsplan für das gesamte Team.
- Ich plane die Arbeiten ausschliesslich unter Zeitdruck.
8. Welche Bedingungen müssen gemäss Regel 2 erfüllt sein, damit Sie mit der Arbeit beginnen dürfen?
- Ich bin instruiert.
- Ich verstehe den Auftrag.
- Ich kenne die Verantwortlichkeiten.
- Ich habe die Arbeit bereits eigenmächtig begonnen.
9. Gemäss Regel 3 ist das Mitfahren auf Fahrzeugen auch unter Zeitdruck auf jedem beliebigen Platz erlaubt, solange es schnell gehen muss.
Richtige Antwort: Falsch
10. Ich trete zum Kuppeln nur zwischen die Schienenfahrzeuge, wenn diese still stehen und sich die ___ berühren.
Lückenwort: Puffer
11. Wann dürfen Sie im Gleisbereich gemäss Regel 5 arbeiten?
- Wenn ich einen Auftrag habe und die Sicherheit gewährleistet ist.
- Sobald es die Zeit erlaubt und ich schnell fertig werden möchte.
- Immer dann, wenn ich den kürzesten Weg wählen muss.
12. Was müssen Sie gemäss Regel 6 tun, bevor Sie mit der Arbeit an Arbeitsmitteln beginnen?
- Ich kontrolliere, ob die Arbeitsmittel vollständig sind.
- Ich kontrolliere, ob die Arbeitsmittel funktionstüchtig sind.
- Ich setze sie bestimmungsgemäss ein.
- Ich verändere die Arbeitsmittel eigenhändig für den einmaligen Gebrauch.
13. Gemäss Regel 7 frage ich im Zweifel die Vorgesetzten und sage STOPP, wenn es um das Arbeiten an oder in der Nähe der Fahrleitung geht.
Richtige Antwort: Wahr
14. Ich wähle meinen Standort und die Hilfsmittel so, dass ich nicht ___ kann (Regel 8).
Lückenwort: abstürzen
15. Wie verhalten Sie sich gemäss Regel 9 bezüglich des Überquerens von Gleisen?
- Ich überquere die Gleise nicht und benutze sichere Fusswege wie Unter- oder Überführungen.
- Ich überquere die Gleise nur, wenn kein Zug in Sicht ist.
- Ich nehme den direkten Weg über die Gleise, wenn es schnell gehen muss.
16. Welche Handlungen gehören gemäss Regel 10 dazu, um Beschimpfungen und Tätlichkeiten zu vermeiden?
- Ich beobachte mein Umfeld aufmerksam.
- Bei Überforderung fordere ich Hilfe an.
- Ich ziehe mich zurück, bevor die Situation eskaliert.
- Ich konfrontiere Kunden aggressiv bei ersten Anzeichen von Unmut.
17. Ordnen Sie die Handlungen den entsprechenden Lebenswichtigen Regeln zu.
- Regel 3 (Rangierdienst) → Nur auf sicheren Standplätzen mitfahren
- Regel 4 (Kuppeln) → Erst zwischen die Schienenfahrzeuge treten, wenn diese still stehen und sich die Puffer berühren
- Regel 8 (Absturz) → Standort und Hilfsmittel so wählen, dass kein Absturz möglich ist
- Regel 9 (Fusswege) → Gleise nicht überqueren, sondern sichere Fusswege nutzen
18. Gemäss Regel 3 darf man im Rangierdienst auch unter Zeitdruck auf fahrenden Fahrzeugen auf- und absteigen.
Richtige Antwort: Falsch
19. Was tun Sie gemäss Regel 2, wenn eine unerwartete Gefahr auftritt?
- Ich sage STOPP und verständige die Vorgesetzten.
- Ich arbeite so schnell wie möglich weiter, um die Gefahr zu umgehen.
- Ich entscheide alleine ohne Vorgesetzte über die Massnahmen.
20. Ich verwende nur geeignete Arbeitsmittel und setze sie ___ ein (Regel 6).
Lückenwort: bestimmungsgemäss
