lebenswichtige Regeln für die Waldarbeit
Allgemeine Anmerkung zum Modul
Einstieg
Lebenswichtige Regeln für die Waldarbeit
Die Waldarbeit gehört zu den gefährlichsten Tätigkeiten überhaupt. Unvorhergesehene Situationen beim Fällen und im unwegsamen Gelände führen rasch zu schweren Unfällen. Die konsequente Einhaltung der zehn lebenswichtigen Regeln schützt Sie und Ihre Arbeitskolleginnen und -kollegen vor gravierenden Verletzungen.
Im dichten Bestand bereitet das Team den Einschlag von Starkholz vor. Der Wind frischt plötzlicher auf, während die Motorsäge startklar gemacht wird. Plötzlich stellt sich die Frage, ob die Sichtverhältnisse noch ausreichen und ob der Rückzugsweg tatsächlich frei von Stolperfallen ist. Jetzt müssen alle Handgriffe sitzen und die Sicherheitsvorgaben kompromisslos eingehalten werden.
Regel 1 — Wir führen Arbeiten mit besonderen Gefahren nie allein aus.
Ich führe Waldarbeiten mit besonderen Gefahren, z. B. Fällarbeiten, nie allein aus. Ich stelle sicher, dass über Sicht-, Ruf- oder Funkverbindung jederzeit Hilfe gewährleistet ist.
Führen Sie Arbeiten mit besonderen Gefahren wie Fällungen niemals allein aus und stellen Sie jederzeit die gegenseitige Sicht- oder Funkverbindung sicher.
Regel 2 — Wir beurteilen den zu fällenden Baum professionell.
Nachdem ich die Fällrichtung bestimmt habe, beurteile ich den Baum und seine Umgebung nach den acht anerkannten Punkten. Danach wähle ich die geeignetste Fällmethode und lege die Sicherheitsmassnahmen fest.
Beurteilen Sie jeden Baum und seine Umgebung vor dem Schnitt nach anerkannten Kriterien und wählen Sie die passende Fällmethode.
Regel 3 — Wir überwachen den Gefahren- und Fallbereich und halten gegenseitig Kontakt.
Bei Fällarbeiten weise ich alle unbeteiligten Personen aus dem Fallbereich weg. Personen im Gefahrenbereich fordere ich auf, ihre Arbeiten zu unterbrechen und auf die Gefahren zu achten.
Überwachen Sie den Gefahrenbereich permanent, weisen Sie unbeteiligte Personen weg und halten Sie den Kontakt zum Team.
Regel 4 — Wir begeben uns rechtzeitig an den vorgesehenen Rückzugsort.
Ich lege vor Beginn der Fällarbeiten den Rückzugsweg fest und stelle sicher, dass dieser frei ist. Sobald der Fall des Baums ausgelöst ist, begebe ich mich zum vorgesehenen Rückzugsort. Von da aus überwache ich den Fall des Baums.
Legen Sie den Rückzugsweg vorab fest und begeben Sie sich nach dem Auslösen des Falls umgehend an den sicheren Ort.
Regel 5 — Wir halten uns nicht im Gefahrenbereich ungesicherter oder hängender Lasten auf.
Ich stelle sicher, dass oberhalb meines Arbeitsplatzes keine Gefahren lauern, z. B. ungesicherte Stämme oder hängende Lasten. Wenn nötig treffe ich Massnahmen gegen Wegrollen oder Abgleiten.
Halten Sie sich strikt fern von ungesicherten Stämmen, hängenden Lasten sowie steilem Gelände mit Steinschlaggefahr.
Regel 6 — Wir sichern uns gegen Absturz.
Ich sichere mich bei Arbeiten im steilen Gelände, beim Besteigen von Bäumen und bei Arbeiten in Baumkronen gegen Absturz.
Sichern Sie sich bei Arbeiten im Hang, beim Klettern oder in Baumkronen lückenlos gegen Absturz ab.
Regel 7 — Wir arbeiten mit sicheren und intakten Arbeitsmitteln.
Ich kontrolliere vor Arbeitsbeginn, ob die Arbeitsmittel und Schutzeinrichtungen vollständig und funktionstüchtig sind. Defekte Arbeitsmittel repariere ich sofort oder melde sie dem Vorgesetzten.
Verwenden Sie ausschliesslich intakte, vollständige und geprüfte Arbeitsmittel und melden Sie Defekte sofort.
Regel 8 — Wir arbeiten nur, wenn im Notfall Hilfe gewährleistet ist.
Ich bin fähig, Erste Hilfe zu leisten. Meine Notfallkarte trage ich immer auf mir. Ich kenne das Notfallkonzept und bin in der Lage, Rettung zu alarmieren.
Arbeiten Sie nur, wenn das Notfallkonzept bekannt ist, die Rettungskette funktioniert und Erste Hilfe gewährleistet ist.
Regel 9 — Wir kümmern uns um die Lernenden.
Ich halte mich an die Anweisungen meines Vorgesetzten. Fühle ich mich bei einer Arbeit unsicher, sage ich STOPP und melde dies meinem Vorgesetzten.
Beachten Sie als Lernende alle Anweisungen und stoppen Sie Arbeiten sofort bei Unsicherheiten; Vorgesetzte betreuen Lernende alters- und ausbildungsentsprechend.
Regel 10 — Wir tragen die persönliche Schutzausrüstung.
Ich nehme zur Arbeit die erforderlichen Schutzausrüstungen mit und trage diese während der Arbeit. Mangelhafte Schutzausrüstungen melde ich dem Vorgesetzten.
Tragen Sie Ihre vollständige persönliche Schutzausrüstung während der gesamten Arbeitszeit konsequent.
Praxis-Szenario 1: Alleinarbeit im Steilhang
Sie müssen im steilen oberen Hangabschnitt einige schwierige Durchforstungsarbeiten erledigen. Ihr Kollege ist auf der anderen Seite des Hügels beschäftigt und weder hör- nocht sichtbar.
Wie verhalten Sie sich richtig gemäss den Sicherheitsregeln?
- Ich beginne zügig allein, damit ich vor dem Mittagessen fertig werde.
- Ich führe die Arbeit nicht allein aus und organisiere vorab eine zuverlässige Sicht- oder Funkverbindung.
- Ich arbeite allein, trage aber vorsichtshalber den Helm etwas fester.
Praxis-Szenario 2: Kontrolle der Arbeitsmittel
Als Vorgesetzte Person bemerken Sie vor Arbeitsbeginn, dass an einer Motorsäge eines Teammitglieds die Kettenbremse defekt ist, die Arbeit aber dringend drängt.
Was ist Ihre Pflicht als Vorgesetzte oder Vorgesetzter?
- Ich erlaube die Arbeit für heute noch, wenn vorsichtig gearbeitet wird.
- Ich stelle geeignete und sichere Arbeitsmittel zur Verfügung und lasse das mangelhafte Gerät sofort reparieren oder ersetzen.
- Ich trage auf dem Weg zum Holzschlag kurz die Verantwortung selbst.
Das Wichtigste in Kürze
- Niemals bei Arbeiten mit besonderen Gefahren allein im Einsatz sein.
- Bäume und Umgebung professionell beurteilen und den Rückzugsweg freihalten.
- Gefahrenbereiche um hängende Lasten und Fällorte konsequent meiden.
- Unbedingter Einsatz der vollständigen persönlichen Schutzausrüstung.
- Arbeitsmittel vor jedem Einsatz prüfen und Notfallkonzept kennen.
Quizfragen (20)
1. Wann dürfen Sie laut den Regeln mit Fällarbeiten im Bestand beginnen?
- Erst nachdem ich den Baum und die Umgebung nach den anerkannten Punkten beurteilt und die Methode festgelegt habe.
- Sobald die Motorsäge vollgetankt und gestartet ist.
- Sobald ich sehe, dass sich keine Personen im Umkreis von zwei Metern aufhalten.
2. Sobald der Fall des Baumes durch den Keilschnitt ausgelöst ist, bleibe ich am Stamm stehen, um den Schnitt genau zu beobachten.
Richtige Antwort: Falsch
3. Sie entdecken an Ihrem Helm einen Riss in der Helmschale. Was tun Sie?
- Ich klebe ihn mit starkem Klebeband ab.
- Ich trage ihn weiter, solange das Innenfutter noch intakt ist.
- Ich melde die mangelhafte Schutzausrüstung sofort dem Vorgesetzten und verwende sie nicht mehr.
4. Wir führen Arbeiten mit besonderen Gefahren nie allein aus. MA: Ich führe Waldarbeiten mit besonderen Gefahren, z. B. Fällarbeiten, nie allein aus. Ich stelle sicher, dass über Sicht-, Ruf- oder Funkverbindung jederzeit ___ gewährleistet ist.
Lückenwort: Hilfe
5. Was gehört gemäss Regel 8 unbedingt zu den Pflichten der Mitarbeitenden im Notfallbereich?
- Ich muss den genauen Standort der nächsten Notrufzentrale auswendig lernen.
- Ich trage meine Notfallkarte immer auf mir, kenne das Notfallkonzept und kann Erste Hilfe leisten.
- Ich darf im Ernstfall ausschliesslich auf professionelle Bergretter warten.
6. Was ist Ihre direkte Verantwortung als Vorgesetzte Person bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung?
- Ich stelle sicher, dass die Mitarbeitenden die Ausrüstung erhalten, tragen, unterhalten und ich trage sie selbst auch.
- Ich empfehle das Tragen der Schutzausrüstung bei besonders warmem Wetter als optional.
- Ich kontrolliere die Ausrüstung ausschliesslich bei neuen Mitarbeitenden einmal jährlich.
7. Gemäss Regel 1 ist es zulässig, Fällarbeiten allein durchzuführen, solange man über eine funktionierende Funkverbindung verfügt und so jederzeit Hilfe gewährleistet ist.
Richtige Antwort: Wahr
8. Nach welchen Kriterien beurteilen Sie den zu fällenden Baum und seine Umgebung gemäss Regel 2? (Mehrere Antworten möglich)
- Nach den acht anerkannten Punkten
- Nach der zuvor bestimmten Fällrichtung
- Nach dem aktuellen Wetterbericht des Vortags
- Nach dem Alter der umstehenden Bäume
9. Was müssen Sie gemäss Regel 3 tun, wenn Sie Personen im Gefahrenbereich während Fällarbeiten entdecken?
- Ich fordere sie auf, ihre Arbeiten zu unterbrechen und auf die Gefahren zu achten.
- Ich ignoriere sie, wenn sie einen Helm tragen.
- Ich helfe ihnen beim Verlassen des Waldes.
- Ich stelle meine eigenen Arbeiten sofort für eine Stunde ein.
10. Ich lege vor Beginn der Fällarbeiten den ___ fest und stelle sicher, dass dieser frei ist.
Lückenwort: Rückzugsweg
11. Sobald der Fall des Baums ausgelöst ist, begebe ich mich zum vorgesehenen Rückzugsort und überwache von da aus den Fall des Baums.
Richtige Antwort: Wahr
12. Welche Massnahmen treffen Sie gemäss Regel 5, wenn sich oberhalb Ihres Arbeitsplatzes ungesicherte Stämme befinden?
- Wenn nötig treffe ich Massnahmen gegen Wegrollen oder Abgleiten.
- Ich ignoriere sie, da sie weit genug entfernt sind.
- Ich werfe sie sofort bergab.
- Ich melde mich beim Forstwartlehrling.
13. Bei welchen Tätigkeiten müssen Sie sich gemäss Regel 6 gegen Absturz sichern? (Mehrere Antworten möglich)
- Bei Arbeiten im steilen Gelände
- Beim Besteigen von Bäumen
- Bei Arbeiten in Baumkronen
- Beim normalen Gehen auf ebener, befestigter Waldstrasse
14. Was ist gemäss Regel 7 zu tun, wenn Sie vor Arbeitsbeginn defekte Arbeitsmittel feststellen?
- Defekte Arbeitsmittel sofort reparieren oder dem Vorgesetzten melden.
- Sie bis zum Feierabend weiterbenutzen.
- Sie im Wald verstecken.
- Sie ausschliesslich am Monatsende erwähnen.
15. Ordnen Sie die passenden Verhaltensweisen den entsprechenden lebenswichtigen Regeln zu.
- Regel 8 → Notfallkarte immer auf mir tragen
- Regel 9 → Bei unsicherer Arbeit STOPP sagen
- Regel 10 → Mangelhafte Schutzausrüstung melden
16. Gemäss Regel 8 müssen Sie in der Lage sein, Rettung zu alarmieren und Erste Hilfe zu leisten.
Richtige Antwort: Wahr
17. Wie verhalten Sie sich gemäss Regel 9, wenn Sie sich bei einer Arbeit unsicher fühlen?
- Ich sage STOPP und melde dies meinem Vorgesetzten.
- Ich arbeite schweigend weiter, um niemanden zu stören.
- Ich frage einen Arbeitskollegen in der Pause.
- Ich breche die Lehre sofort ab.
18. Mangelhafte Schutzausrüstungen melde ich dem ___.
Lückenwort: Vorgesetzten
19. Gemäss Regel 10 reicht es völlig aus, die erforderlichen Schutzausrüstungen im Betrieb bereitzuhalten; man muss sie während der Arbeit nicht zwingend tragen.
Richtige Antwort: Falsch
20. Welche Aussagen bezüglich der Vorbereitung und Durchführung gemäss Regel 8 und Regel 10 sind korrekt? (Mehrere Antworten möglich)
- Ich trage meine Notfallkarte immer auf mir.
- Ich nehme die erforderlichen Schutzausrüstungen zur Arbeit mit.
- Ich muss das Notfallkonzept nicht kennen, wenn ich Erste Hilfe leisten kann.
- Ich darf mangelhafte Schutzausrüstungen selber mit Klebeband flicken und weitertragen.
