lebenswichtige Regeln Asbest
Allgemeine Anmerkung zum Modul
Einstieg
Lebenswichtige Regeln Asbest
Asbestfasern sind unsichtbar, schweben in der Luft und gelangen beim Einatmen tief in die Lunge, wo sie schwere und unheilbare Erkrankungen auslösen können. Die Einhaltung der Vorschriften der SUVA, der EKAS sowie der Verordnungen VUV und BauAV schützt Sie und Ihre Arbeitskollegen vor diesen tödlichen Gefahren auf dem Bau. Darum müssen sämtliche Schutzmassnahmen strikt und ausnahmslos befolgt werden.
Auf einer Baustelle in einem älteren Gebäude brechen Sie eine alte Wandverkleidung ab. Plötzlich rieselt ein grauer Staub auf den Boden und zum Vorschein kommt ein unbekanntes Plattenmaterial. Der Bauplan weist kein Erstellungsjahr aus, und Sie fragen sich, ob hier gefährliche Stoffe im Spiel sind. Niemand darf jetzt ungesichert weiterarbeiten, denn der Schutz der Gesundheit hat oberste Priorität.
Regel 1 — Bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
Ich muss bei Umbauobjekten, die vor 1990 erstellt wurden, mit Asbest rechnen.
Bei sämtlichen Umbauarbeiten an Gebäuden, die vor dem Jahr 1990 erstellt wurden, muss zwingend mit dem Vorkommen von Asbest gerechnet werden.
Regel 2 — Vor Arbeitsbeginn: Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung durchführen.
Ich frage die Vorgesetzten, ob für die zu bearbeitenden Bauteile eine Asbestanalyse besteht.
Vor jedem Arbeitsbeginn muss eine gründliche Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung vorliegen, um den genauen Zustand der Bauteile zu kennen.
Regel 3 — Bei Gefährdung durch Asbest oder bei Unsicherheit Arbeiten einstellen!
Ich stelle die Arbeit ein, wenn ich unerwartet auf asbestverdächtiges Material stosse, oder unsicher bin. Ich informiere umgehend meine Vorgesetzten und arbeite erst weiter, wenn die Situation geklärt ist.
Bei jedem Verdacht auf Asbest oder bei unklaren Situationen müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die Vorgesetzten informiert werden.
Regel 4 — Vorgesetzte instruieren ihre Mitarbeitenden.
Ich beginne keine Arbeit an asbesthaltigem Material ohne eingehende Instruktion.
Keine Person darf ohne vorherige, fundierte Instruktion über den Umgang mit asbesthaltigen Materialien und Schutzmassnahmen an die Arbeit gehen.
Regel 5 — Schutzausrüstung tragen und Arbeiten gemäss Stand der Technik ausführen.
Ich führe Arbeiten mit asbesthaltigem Material nur gemäss Stand der Technik aus. Ich trage dabei immer die erforderliche Schutzausrüstung.
Arbeiten an asbesthaltigen Materialien sind ausschliesslich gemäss dem aktuellen Stand der Technik und mit kompletter Schutzausrüstung auszuführen.
Regel 6 — Bei Arbeitsabschluss: Reinigen und Entsorgen.
Nach Abschluss der Arbeiten reinige ich den Arbeitsplatz und entsorge asbesthaltiges Material korrekt.
Nach Beendigung der Arbeiten muss der Arbeitsplatz fachgerecht gereinigt und das asbesthaltige Material sicher sowie vorschriftsgemäss entsorgt werden.
Praxis-Szenario 1: Verdächtiges Material beim Umbau
Sie entfernen in einem Keller aus den neunziger Jahren eine alte Deckenverkleidung und entdecken ein faseriges, unbekanntes Material.
Wie reagieren Sie in dieser Situation richtig?
- Ich kehre den Staub rasch zusammen und arbeite zügig weiter, um den Zeitplan einzuhalten.
- Ich stelle die Arbeit sofort ein, verlasse den Gefahrenbereich und informiere umgehend meine Vorgesetzten.
- Ich feuchte das Material leicht mit Wasser an und reisse den Rest der Verkleidung ohne Atemschutz ab.
Praxis-Szenario 2: Vorbereitung einer Abbrucharbeit (Führungssituation)
In einem Gebäude aus der Zeit vor 1990 stehen umfangreiche Sanierungsarbeiten an Wänden und Rohren bevor.
Was ist deine Pflicht als Vorgesetzte oder Vorgesetzter?
- Ich schicke das Team sofort los, da erfahrene Handwerker die Gefahr von alleine erkennen.
- Ich organisiere vor Arbeitsbeginn die Schadstoffermittlung, kläre die Freigabe und instruiere das Team.
- Ich überlasse es den Mitarbeitenden, während der Arbeit zu entscheiden, ob eine Asbestanalyse nötig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Bauten vor 1990 immer mit Asbest rechnen.
- Vor Arbeitsbeginn zwingend Schadstoffermittlung durchführen.
- Bei Unsicherheiten oder Verdacht sofort die Arbeit einstellen.
- Niemals ohne vorherige Instruktion mit asbesthaltigen Materialien arbeiten.
- Immer gemäss Stand der Technik und mit kompletter Schutzausrüstung arbeiten.
Quizfragen (20)
1. Ab welchem Baujahr muss bei Umbauten grundsätzlich mit dem Vorkommen von Asbest gerechnet werden?
Korrekter Wert: 1990 (± 0)
2. Was müssen Sie tun, wenn Sie während der Arbeit unerwartet auf ein asbestverdächtiges Material stossen?
- Die Arbeit sofort einstellen, den Vorgesetzten informieren und auf Klärung warten.
- Das Material trocken abkratzen und in einem normalen Kehrichtsack entsorgen.
- Die Baustelle kurz verlassen und am nächsten Tag an einer anderen Wand weiterarbeiten.
3. Welche Massnahme muss vor Beginn von Arbeiten an verdächtigen Bauteilen zwingend getroffen werden?
- Eine detaillierte Schadstoffermittlung und Gefährdungsbeurteilung.
- Eine kurze telefonische Absprache mit der Bauherrschaft am Vorabend.
- Das Bereitstellen von zusätzlichen Besen für die anschliessende Grobreinigung.
4. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass Mitarbeitende vor Beginn der Arbeiten über den Umgang mit Asbest instruiert werden?
- Die Vorgesetzten
- Jeder Mitarbeitende ist ausschliesslich selbst für seine Instruktion verantwortlich.
- Der Maschinenlieferant der Abbruchwerkzeuge.
5. Wie ist nach Abschluss von Arbeiten mit asbesthaltigem Material vorzugehen?
- Der Arbeitsplatz wird gereinigt und asbesthaltiges Material wird korrekt entsorgt.
- Der Bauschutt wird auf der Baustelle im normalen Muldencontainer zwischengelagert.
- Der feine Staub wird am Ende des Tages trocken mit Druckluft weggeblasen.
6. Welche Anforderungen gelten für die Ausführung von Arbeiten an asbesthaltigen Materialien in Bezug auf die Technik und Schutzausrüstung?
- Die Arbeiten müssen zwingend nach dem Stand der Technik und mit der erforderlichen Schutzausrüstung erfolgen.
- Normale Arbeitskleidung reicht aus, sofern die Fenster im Raum geöffnet sind.
- Eine Atemschutzmaske ist nur dann zu tragen, wenn stark staubende Maschinen eingesetzt werden.
7. Ich darf mit der Arbeit an asbesthaltigem Material beginnen, auch wenn ich noch keine eingehende Instruktion erhalten habe.
Richtige Antwort: Falsch
8. Bei Umbauobjekten, die vor ___ erstellt wurden, muss mit Asbest gerechnet werden.
Lückenwort: 1990
9. Was müssen Sie gemäss Regel 2 vor Arbeitsbeginn hinsichtlich eventueller Schadstoffe tun?
- Ich frage die Vorgesetzten, ob für die zu bearbeitenden Bauteile eine Asbestanalyse besteht.
- Ich messe die Raumluft eigenständig auf Asbestfasern.
- Ich entsorge das Bauteil vorsorglich ohne Nachfrage.
10. Wann müssen Sie gemäss Regel 3 die Arbeit sofort einstellen? (Mehrere Antworten möglich)
- Wenn ich unerwartet auf asbestverdächtiges Material stosse
- Wenn ich unsicher bin
- Wenn die Mittagspause beginnt
- Wenn eine Gefährdung durch Asbest besteht
11. Nachdem ich bei Unsicherheit die Arbeit eingestellt und die Vorgesetzten informiert habe, darf ich sofort auf eigene Faust weiterarbeiten, sobald ich das Material für unbedenklich halte.
Richtige Antwort: Falsch
12. Wer hat gemäss Regel 4 die Aufgabe, die Mitarbeitenden zu instruieren?
- Die Vorgesetzten
- Die Lernenden im Betrieb
- Die Materiallieferanten
13. Welche Handlungen gehören gemäss Regel 5 zur Ausführung von Arbeiten mit asbesthaltigem Material?
- Ich führe Arbeiten nur gemäss Stand der Technik aus.
- Ich trage immer die erforderliche Schutzausrüstung.
- Ich verzichte bei kurzen Arbeiten auf die Schutzausrüstung.
14. Ordnen Sie die Handlungen den entsprechenden Asbest-Regeln zu.
- Arbeitsplatz reinigen und Material korrekt entsorgen → Regel 6
- Arbeit bei unerwartetem Fund einstellen und informieren → Regel 3
- Bei Umbauobjekten vor 1990 mit Asbest rechnen → Regel 1
15. Was ist gemäss Regel 6 nach Abschluss der Arbeiten zwingend zu tun?
- Den Arbeitsplatz reinigen und asbesthaltiges Material korrekt entsorgen
- Den Arbeitsplatz unverschlossen verlassen
- Das Material im normalen Hausmüll entsorgen
16. Gemäss Regel 2 muss ich die Vorgesetzten fragen, ob für die zu bearbeitenden Bauteile eine Asbestanalyse besteht.
Richtige Antwort: Wahr
17. Vor Arbeitsbeginn muss eine Schadstoffermittlung und ___ durchgeführt werden.
Lückenwort: Gefährdungsbeurteilung
18. Wann dürfen Sie gemäss Regel 3 nach einem Arbeitsstopp wegen Asbestverdachts oder Unsicherheit wieder weiterarbeiten?
- Erst wenn die Situation geklärt ist
- Sobald 10 Minuten vergangen sind
- Wenn der Kollege meint, es sei harmlos
19. Das Tragen der erforderlichen Schutzausrüstung ist bei Arbeiten mit asbesthaltigem Material gemäss Regel 5 optional.
Richtige Antwort: Falsch
20. Welche Regel befasst sich mit der Reinigung des Arbeitsplatzes und der korrekten Entsorgung nach Arbeitsabschluss?
- Regel 6
- Regel 4
- Regel 2
