lebenswichtige Regeln für das Arbeiten an Seilbahn und Skiliftanlagen
Allgemeine Anmerkung zum Modul
Einstieg
Sicherheit bei Seilbahn- und Skiliftanlagen
Die Arbeit an Seilbahn- und Skiliftanlagen birgt erhebliche Gefahren für alle beteiligten Personen. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und SUVA-Regeln schützt Sie vor schweren Unfällen im täglichen Betrieb. Bewusstes und sicherheitskonformes Handeln rettet Leben.
Frühmorgens auf der Stations-Plattform: Die Temperatur liegt im Minusbereich, und der Wind pfeift über die Bergstation. Bevor die ersten Gäste eintreffen, stehen wichtige Wartungsarbeiten an der Anlage an. Jetzt gilt es, die vorgeschriebenen Abläufe strikt einzuhalten, damit niemand abstürzt oder die Anlage zu früh anläuft.
Regel 1 — Wir planen Instandhaltungsarbeiten sorgfältig.
Ich bringe meine Erfahrungen und mein Wissen ein, um die Sicherheit laufend zu verbessern.
Planen Sie sämtliche Instandhaltungsarbeiten im Voraus und bringen Sie Ihre berufliche Erfahrung aktiv in die Sicherheitsbeurteilung ein.
Regel 2 — Wir sichern uns gegen Absturz von Personen und Material.
Auf Stations-Podesten ohne Geländer und auf Stützen verwende ich immer die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Anseilschutz). Ich trage einen Schutzhelm mit Kinnriemen.
Sichern Sie sich auf Podesten und Stützen konsequent gegen den Absturz und tragen Sie immer einen Schutzhelm mit geschlossenem Kinnriemen.
Regel 3 — Wir kommunizieren klar und diszipliniert.
Ich kommuniziere mit den Kollegen klar und diszipliniert – sowohl bei Rufkontakt als auch im Funkverkehr.
Kommunizieren Sie mit Ihrem Team über Funk und Rufkontakt stets präzise, eindeutig und diszipliniert.
Regel 4 — Vor Beginn der Instandhaltung schalten wir die Anlage aus und sichern sie.
Bevor ich mit Instandhaltungsarbeiten an der Anlage beginne, betätige ich den Revisionsschalter. Danach sichere ich die Anlage mit dem Vorhängeschloss.
Schalten Sie die Anlage vor jeder Instandhaltung am Revisionsschalter aus und sichern Sie sie mit Ihrem persönlichen Vorhängeschloss.
Regel 5 — Wir halten uns an die allgemein gültigen Schneesport-Regeln.
Ich passe die Fahrweise meinem Können und den Pistenverhältnissen an und verhalte mich auch sonst vorbildlich.
Passen Sie Ihre Fahrweise auf den Pisten den Witterungsverhältnissen sowie Ihrem Können an und verhalten Sie sich stets vorbildlich.
Regel 6 — Wir setzen nur ausgebildete Pistenfahrzeugführer ein.
Ich wende konsequent an, was ich in der Ausbildung zum Pistenfahrzeugführer gelernt habe.
Steuern Sie Pistenfahrzeuge nur dann, wenn Sie über die entsprechende Ausbildung und einen gültigen Fahrausweis verfügen.
Regel 7 — Spezialfahrzeuge verwenden wir nur, wenn wir instruiert wurden.
Führe ich ein Spezialfahrzeug, halte ich mich konsequent an die instruierten Regeln.
Bedienen Sie Spezialfahrzeuge ausschliesslich nach einer gründlichen Instruktion und halten Sie sich strikt an die Vorgaben.
Regel 8 — Wir überwachen allein arbeitende Personen.
Ich halte die instruierten Regeln für Alleinarbeit konsequent ein.
Halter Sie die festgelegten Vorgaben für die Alleinarbeit konsequent ein und stellen Sie sicher, dass allein arbeitende Personen überwacht werden.
Praxis-Szenario 1: Wartung an der Stütze
Sie müssen kurzfristig Rollen an einer Stütze kontrollieren. Da es schnell gehen muss, überlegen Sie, ob Sie den Anseilschutz weglassen können.
Wie verhalten Sie sich richtig?
- Ich verzichte auf den Anseilschutz, da ich mich nur kurz auf der Stütze aufhalte.
- Ich verwende auf der Stütze immer konsequent meine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und trage den Schutzhelm mit Kinnriemen.
- Ich frage einen Kollegen, ob er mich kurz festhält, während ich arbeite.
Praxis-Szenario 2: Freigabe der Anlage
Ein Mitarbeitender meldet Ihnen, dass die Revisionsarbeiten abgeschlossen seien und die Anlage wieder gestartet werden kann. Sie haben den Zustand vor Ort jedoch nicht persönlich überprüft.
Was ist Ihre Pflicht als Vorgesetzte oder Vorgesetzter?
- Ich vertraue auf die mündliche Meldung und gebe die Anlage sofort frei.
- Ich kontrolliere vor der Freigabe, ob alle Abschalteinrichtungen vorschriftsgemäss entfernt wurden und die Mitarbeitenden sicher ausserhalb des Gefahrenbereichs sind.
- Ich lasse die Anlage probeweise starten, während sich noch Personen im Nahbereich befinden.
Das Wichtigste in Kürze
- Instandhaltungsarbeiten stets sorgfältig planen und Gefahren im Vorfeld abklären.
- Auf Podesten und Stützen immer die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und den Helm mit Kinnriemen nutzen.
- Beim Funken und bei Rufkontakt auf eine klare und disziplinierte Kommunikation achten.
- Vor Beginn von Arbeiten die Anlage am Revisionsschalter ausschalten und mit dem Vorhängeschloss sichern.
- Pistenfahrzeuge und Spezialfahrzeuge nur mit gültigem Ausweis und nach erfolgter Instruktion bedienen.
Quizfragen (20)
1. Bevor Sie mit Instandhaltungsarbeiten an einer Anlage beginnen, betätigen Sie den Revisionsschalter und sichern die Anlage mit dem Vorhängeschloss.
Richtige Antwort: Wahr
2. Welche Schutzausrüstung ist auf Stations-Podesten ohne Geländer und auf Stützen zwingend zu verwenden?
- Eine Warnweste und Arbeitsschuhe mit Stahlkappen.
- Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (Anseilschutz) sowie ein Schutzhelm mit Kinnriemen.
- Nur der Schutzhelm, sofern ich mich gut festhalte.
3. Welche Anforderungen gelten für das Führen von Pistenfahrzeugen?
- Jeder Mitarbeitende darf nach einer kurzen Einführung fahren.
- Es dürfen ausschliesslich Personen eingesetzt werden, die über einen gültigen Fahrausweis verfügen und ausgebildet sind.
- Der Fahrausweis ist nur für den öffentlichen Strassenverkehr nötig, im Skigebiet nicht.
4. Ich kommuniziere im Funkverkehr und bei Rufkontakt stets klar und ___.
Lückenwort: diszipliniert
5. Was ist bei der Verwendung von Spezialfahrzeugen zu beachten?
- Ich kann sie bedienen, wenn ich einen normalen Autoführerausweis besitze.
- Ich setze sie nur ein, wenn ich dafür speziell instruiert wurde und halte mich an die Regeln.
- Instruktionen sind freiwillig, sofern ich bereits Erfahrung mit Standardfahrzeugen habe.
6. Welche Führungsaufgabe hat ein Vorgesetzter bezüglich der Alleinarbeit?
- Ich muss sicherstellen, dass allein arbeitende Personen instruiert und überwacht werden.
- Alleinarbeit ist grundsätzlich verboten, weshalb keine Überwachung nötig ist.
- Ich überlasse die Kontrolle den Mitarbeitenden selbst.
7. Wie tragen Sie gemäss Regel 1 aktiv zur laufenden Verbesserung der Sicherheit bei?
- Indem ich meine eigenen Erfahrungen und mein Wissen einbringe.
- Indem ich ausschliesslich die Anweisungen der Hersteller befolge.
- Indem ich die Dokumentation erst nach Abschluss der Arbeiten lese.
- Indem ich Instandhaltungsarbeiten nur noch alleine durchführe.
8. Gemäss Regel 2 ist beim Tragen des Schutzhelms auf Stützen und Podesten ohne Geländer immer ein Kinnriemen zu verwenden.
Richtige Antwort: Wahr
9. Bevor Sie mit Instandhaltungsarbeiten an der Anlage beginnen, betätigen Sie den Revisionsschalter. Danach sichern Sie die Anlage mit dem ___.
Lückenwort: Vorhängeschloss
10. Welche konkreten Massnahmen verlangt Regel 2 zum Schutz gegen Absturz von Personen und Material?
- Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (Anseilschutz) auf Stations-Podesten ohne Geländer
- Verwendung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (Anseilschutz) auf Stützen
- Tragen eines Schutzhelms mit Kinnriemen
- Montage von provisorischen Geländern vor jeder Begehung
11. Wie sollen Sie laut Regel 3 bei Rufkontakt und im Funkverkehr kommunizieren?
- Klar und diszipliniert
- Schnell und formlos
- Aussschliesslich über schriftliche Notizen
- Laut und emotionsgeladen
12. Gemäss Regel 5 ist es zulässig, die eigene Fahrweise den Pistenverhältnissen anzupassen.
Richtige Antwort: Wahr
13. Welche Vorgabe gilt gemäss Regel 6 für den Einsatz von Pistenfahrzeugführern?
- Es werden nur ausgebildete Pistenfahrzeugführer eingesetzt.
- Jeder Mitarbeitende darf im Notfall das Pistenfahrzeug lenken.
- Eine kurze Einweisung vor Ort reicht völlig aus.
- Die Ausbildung erfolgt erst nach den ersten Praxiseinsätzen.
14. Wann dürfen Spezialfahrzeuge gemäss Regel 7 verwendet werden?
- Nur, wenn man dafür instruiert wurde.
- Sobald man im Besitz eines normalen Führerausweises ist.
- Nach Rücksprache mit den Arbeitskollegen.
- Grundsätzlich nach eigenem Ermessen.
15. Laut Regel 8 werden allein arbeitende Personen überwacht.
Richtige Antwort: Wahr
16. Ordnen Sie die Handlungen den entsprechenden Lebenswichtigen Regeln zu.
- Erfahrungen und Wissen einbringen → Regel 1 (Instandhaltung sorgfältig planen)
- Revisionsschalter betätigen → Regel 4 (Anlage ausschalten und sichern)
- Fahrweise an Pistenverhältnisse anpassen → Regel 5 (Schneesport-Regeln einhalten)
- Instruierte Regeln konsequent einhalten → Regel 7 / Regel 8 (Spezialfahrzeuge / Alleinarbeit)
17. Wie setzen Sie das Gelernte als Pistenfahrzeugführer gemäss Regel 6 um?
- Ich wende konsequent an, was ich in der Ausbildung gelernt habe.
- Ich passe die Regeln flexibel an die jeweilige Situation an.
- Ich verlasse mich primär auf mein Bauchgefühl.
- Ich improvisiere bei schwierigen Sichtverhältnissen.
18. Auf Stations-Podesten ohne Geländer und auf Stützen verwende ich immer die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (___).
Lückenwort: Anseilschutz
19. Wie verhalten Sie sich im Umgang mit Spezialfahrzeugen gemäss Regel 7?
- Ich halte mich konsequent an die instruierten Regeln.
- Ich frage bei Unklarheiten spontan Kollegen.
- Ich probiere die Funktionen eigenständig aus.
- Ich nutze das Fahrzeug nach eigenem Ermessen.
20. Welches Verhalten wird bezüglich Alleinarbeit in Regel 8 gefordert?
- Ich halte die instruierten Regeln für Alleinarbeit konsequent ein.
- Alleinarbeit ist grundsätzlich strengstens untersagt.
- Ich organisiere die Überwachung eigenmächtig neu.
- Ich melde mich nur am Ende des Tages kurz zurück.
