Optische Strahlung: Laser & UV
Allgemeine Anmerkung zum Modul
Einstieg
Sicherer Umgang mit optischer Strahlung
Optische Strahlung durch Laser und UV-Anlagen birgt unsichtbare und schwer unterschätzbare Risiken für Augen und Haut. Ohne geeignete Schutzmassnahmen drohen akute Verletzungen wie Bindehautentzündungen sowie langfristige Gesundheitsschäden. Deshalb müssen Sie die geltenden Sicherheitsvorschriften konsequent einhalten und Schutzausrüstungen fehlerfrei anwenden.
Auf einer Baustelle richten Sie einen neuen Vermessungslaser aus. Die Strahlung ist für das menschliche Auge unsichtbar, weshalb Sie vorab die Laserklasse bestimmen und den Überwachungsbereich festlegen müssen. Dank einer sorgfältigen Gefährdungsermittlung und den korrekten technischen Schutzmassnahmen verhindern Sie unbeabsichtigte Blendungen und schützen sich sowie Ihr Team zuverlässig vor Strahlenschäden.
Regel 1 — Handgeführte Laser bearbeitungsmaschinen
Wie sicher arbeiten Sie und Ihre Mitarbeitenden mit handgef hrten Laserbearbeitungsmaschinen? Die Arbeit mit handgef hrten Laserbearbeitungsmaschinen birgt ein hohes Unfallrisiko. Mit den richtigen Sicherheits massnahmen verringern Sie dieses Risiko deutlich. Die gr ssten Risiken beim Lasereinsatz sind: unsachgem sser Umgang mit dem Laser ungeeignete Schutzausr stung unzureichend gesicherter Laser berwachungsbereich Mit dieser Checkliste bekommen Sie solche Gefahren besser in den Griff. 1. F llen Sie die Checkliste aus. Wo Sie eine Frage mit nein beantworten, ist eine Massnahme zu treffen. Notieren Sie die Massnahmen auf der letzten Seite. Sollte eine Frage Ihren Betrieb nicht betreffen, streichen Sie diese einfach weg. 2. Setzen Sie die Massnahmen um.
- Allgemeine Sicherheitsanforderungen
- Technische Sicherheitsanforderungen
- Laserüberwachungsbereich
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Mobiler Einsatz
Handgeführte Laserbearbeitungsmaschinen erfordern eine lückenlose Gefahrenbeurteilung, geeignete technische Vorkehrungen und die passende persönliche Schutzausrüstung.
Regel 2 — Laser auf Baustellen
Ist in Ihrem Betrieb beim Einsatz von Bau-, Mess- und Markierungslasern die Sicherheit gew hrleistet? Die Gefahren sind oft unsichtbar und den Anwenderinnen und Anwendern unbekannt. Die Hauptgefahren sind: Augenverletzungen durch sicht- und unsichtbare Laserstrahlung Augenverletzungen wegen Verwendung zu hoher Laserleistung Unf lle wegen Schreckreaktionen bei starker Blendung Mit dieser Checkliste bekommen Sie solche Gefahren besser in den Griff. Die Checkliste kann f r Laser mit zug nglicher Strahlung der Klassen 1, 1M, 2, 2M und 3R verwendet werden. F r Laser ab Klasse 3B ist eine f r den Laserschutz beauftragte Person erforderlich. Anhand einer Gef hrdungsermittlung und Risikoanalyse m ssen betriebsspezifische Massnahmen definiert, schriftlich festgehalten und die Mitarbeitenden in der Verwendung entsprechend instruiert werden. Laser mit zug nglichem Strahl der Klasse 3B und 4 sind auf Baustellen in der Regel nicht sicher einsetzbar.
- Schutzgehäuse
- Identifikation
- Kennzeichnung
- Betriebsanleitung
- Konformitätserklärung
- Klassenzuteilung
- Regeln für den sicheren Betrieb
Beim Einsatz von Baulasern müssen Sie die Laserklasse prüfen und ab bestimmten Klassen eine fachkundige Person für den Laserschutz einsetzen.
Regel 3 — UV-emittierende Anlagen
Ist in Ihrem Betrieb der Gesundheitsschutz beim Umgang mit UV-emittierenden Anlagen gewährleistet? Beim Bedienen von Anlagen, die mit ultravioletter Strahlung arbeiten, können die Grenzwerte für UV-Strahlung überschritten werden. Gefährdet sind vor allem die Augen und die Haut. Die Hauptgefahren sind: kurzfristige gesundheitliche Probleme wie Sonnenbrand oder Schweisserblende langfristig auftretende Folgeerkrankungen wie Hautkrebs oder grauer Star Mit dieser Checkliste bekommen Sie solche Gefahren besser in den Griff.
- Geschlossene Einrichtungen (vollgeschützt)
- Offene Einrichtungen (ohne Vollschutz)
- Persönliche Schutzausrüstung
- Ozon-Emissionen
- Organisatorische Aspekte
UV-emittierende Anlagen können Augen und Haut gefährden, weshalb geschlossene Systeme, organisatorische Schutzmassnahmen und PSA zwingend erforderlich sind.
Regel 4 — Achtung, Laserstrahl! Sicherer Umgang mit Lasereinrichtungen
Beim Umgang mit Laserlicht steht Sicherheit an erster Stelle. Unsere Broschüre erklärt, welche Gefahren von verschiedenen Laserklassen ausgehen und wie Sie sich vor Laser-Schäden schützen.
Das Verständnis der verschiedenen Laserklassen und ihrer spezifischen Risiken ist die Grundlage für einen unfallfreien Betrieb von Lasereinrichtungen.
Regel 5 — Akkreditierungsurkunde Suva CERTIFICATION
Baumusterprüfungen sind Vertrauenssache. Wir sind seit 1993 als Zertifzierungsstelle für sicherheitstechnische Konformitäts-Bewertungen akkreditiert.
Baumusterprüfungen und zertifizierte Konformitätsbewertungen garantieren die sicherheitstechnische Zuverlässigkeit von Geräten und Ausrüstungen.
Regel 6 — benefit, das Kundenmagazin der Suva: 2017, Ausgabe 3, August
Regelmässige Information und Sensibilisierung durch Fachpublikationen wie das Kundenmagazin der Suva stärken das Sicherheitsbewusstsein im Betrieb.
Regel 7 — benefit, das Kundenmagazin der Suva: 2022, Ausgabe 4, Dezember
Bis 2027 müssen Zähler durch sogenannte Smart Meter ersetzt werden. Wie Elektromonteure und -monteurinnen trotz der Asbestgefahr sicher arbeiten können, lesen Sie in diesem benefit.
Bei Modernisierungsarbeiten und technischen Umrüstungen müssen Sie stets auf verborgene Gefahren wie Asbest und andere Schadstoffe achten.
Regel 8 — Benefit, das Kundenmagazin der Suva: 2025, Ausgabe 4, Dezember
«Bei der Sicherheit sind wir konsequent.» Martin Stalder achtet in seiner Firma Stalder STM Montagen auf die Einhaltung von Regeln und unterstützt Mitarbeitende bei der Unfallprävention.
Vorgesetzte tragen die Verantwortung dafür, dass interne Sicherheitsregeln konsequent eingehalten und Mitarbeitende aktiv bei der Unfallprävention unterstützt werden.
Praxis-Szenario 1: Einsatz eines Baulasers
Sie müssen auf einer Baustelle einen Laser zur Markierung einrichten. Die genaue Laserklasse ist Ihnen im Moment nicht bekannt.
Wie gehen Sie korrekterweise vor?
- Ich schalte den Laser ein und teste, ob der Strahl zu stark blendet.
- Ich ermittle anhand der Betriebsanleitung die Laserklasse und halte die Vorgaben für den sicheren Betrieb ein.
- Ich verzichte auf Schutzmassnahmen, da Baulaser grundsätzlich harmlos sind.
Praxis-Szenario 2: Betrieb einer UV-Anlage (Führungssituation)
In Ihrem Betrieb wird eine neue UV-emittierende Anlage in Betrieb genommen. Einige Mitarbeitende klagen über fehlende Anweisungen zum Umgang mit den offenen Strahlungsquellen.
Was ist Ihre Pflicht als Vorgesetzte oder Vorgesetzter?
- Ich ordne an, dass die Anlage ohne Vorkehrungen betrieben wird, um Zeit zu sparen.
- Ich stelle sicher, dass die Grenzwerte eingehalten, technische oder organisatorische Schutzmassnahmen definiert und die Mitarbeitenden instruiert werden.
- Ich überlasse es den Mitarbeitenden, ob sie eine Schutzbrille tragen möchten.
Das Wichtigste in Kürze
- Gefahren durch unsichtbare Laserstrahlung und UV-Anlagen konsequent ernst nehmen.
- Vor dem Einsatz von Lasern stets die Laserklasse ermitteln und die Betriebsanleitung beachten.
- Ab der Laserklasse 3B eine fachkundige Person für den Laserschutz beiziehen.
- Bei UV-Anlagen geschlossene Einrichtungen bevorzugen und die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung tragen.
- Vorgesetzte und Mitarbeitende arbeiten gemeinsam daran, Grenzwerte einzuhalten und Unfälle zu verhindern.
Quizfragen (20)
1. Welche Personengruppe ist bei unzureichend gesicherten UV-Anlagen besonders gefährdet?
- Augen und Haut der bedienenden Personen
- Ausschliesslich die Elektronik der Anlage
- Nur Personen, die sich im Nebenraum aufhalten
2. Welche Gefahren können beim unsachgemässen Einsatz von Lasern auf Baustellen auftreten? (Mehrere Antworten sind richtig)
- Augenverletzungen durch sichtbare und unsichtbare Laserstrahlung
- Augenverletzungen wegen Verwendung zu hoher Laserleistung
- Unfälle wegen Schreckreaktionen bei starker Blendung
- Automatische Abschaltung durch die Erdanziehungskraft
3. Für Laser ab Klasse 3B ist auf Baustellen in der Regel eine für den Laserschutz beauftragte Person erforderlich.
Richtige Antwort: Wahr
4. Ordnen Sie die Sicherheitsaspekte den korrekten Bereichen zu:
- Laser ab Klasse 3B → Erfordert Laserschutzbeauftragte
- UV-emittierende Anlagen → Schutz für Augen und Haut
- Handgeführte Laser → Gefährdungsbeurteilung und PSA
5. Beim Einsatz von Lasern müssen anhand einer Gefährdungsermittlung und Risikoanalyse betriebsspezifische Massnahmen definiert und die Mitarbeitenden in der Verwendung entsprechend ___ werden.
Lückenwort: instruiert
6. Seit welchem im Text genannten Jahr ist die Zertifizierungsstelle für sicherheitstechnische Konformitäts-Bewertungen akkreditiert?
Korrekter Wert: 1993 Jahr (± 0)
7. Welche Klassen von Lasern mit zugänglicher Strahlung können laut Text mit der Checkliste für Laser auf Baustellen abgedeckt werden?
- Klassen 1, 1M, 2, 2M und 3R
- Nur Klasse 3B und 4
- Alle Laserklassen ausnahmslos
- Nur Klasse 1 und 2
8. Welches sind gemäss Regel 1 die grössten Risiken beim Lasereinsatz an handgeführten Laserbearbeitungsmaschinen? (Wählen Sie alle zutreffenden Antworten)
- Unsachgemässer Umgang mit dem Laser
- Ungeeignete Schutzausrüstung
- Unzureichend gesicherter Laserüberwachungsbereich
- Zu hoher Ozongehalt in geschlossenen Räumen
9. Laser mit zugänglichem Strahl der Klasse 3B und 4 sind auf Baustellen in der Regel sicher einsetzbar.
Richtige Antwort: Falsch
10. Beim Bedienen von Anlagen, die mit ultravioletter Strahlung arbeiten, können die Grenzwerte für UV-Strahlung überschritten werden. Gefährdet sind vor allem die Augen und die ___.
Lückenwort: Haut
11. Seit welchem im Text genannten Jahr ist die Zertifizierungsstelle (Suva CERTIFICATION) für sicherheitstechnische Konformitäts-Bewertungen akkreditiert?
Korrekter Wert: 1993 Jahr (± 0)
12. Ordnen Sie die Begriffe den jeweiligen Themenbereichen aus dem Kurs zu.
- Handgeführte Laserbearbeitungsmaschinen → Mobiler Einsatz
- UV-emittierende Anlagen → Ozon-Emissionen
- Laser auf Baustellen → Konformitätserklärung
13. Welche langfristig auftretenden Folgeerkrankungen können gemäss Regel 3 beim Umgang mit UV-emittierenden Anlagen entstehen?
- Hautkrebs oder grauer Star
- Sonnenbrand oder Schweisserblende
- Akute Schreckreaktionen und Blendung
- Asbestose und Lungenerkrankungen
14. Laut Regel 1 sind Sie verpflichtet, Fragen der Checkliste, die Ihren Betrieb nicht betreffen, einfach wegzustreichen.
Richtige Antwort: Wahr
15. Welche kurzfristigen gesundheitlichen Probleme werden beim Umgang mit UV-emittierenden Anlagen in Regel 3 aufgeführt? (Mehrere Antworten sind richtig)
- Sonnenbrand
- Schweisserblende
- Grauer Star
- Hautkrebs
16. Was muss gemäss Regel 1 getan werden, wenn Sie eine Frage der Checkliste für handgeführte Laserbearbeitungsmaschinen mit «nein» beantworten?
- Es ist eine Massnahme zu treffen.
- Der Betrieb muss sofort geschlossen werden.
- Die Lasereinrichtung muss vernichtet werden.
- Es sind keine weiteren Schritte erforderlich.
17. Bis zum Jahr ___ müssen Zähler durch sogenannte Smart Meter ersetzt werden, wie im benefit-Magazin (2022) beschrieben.
Lückenwort: 2027
18. Die Gefahren beim Einsatz von Bau-, Mess- und Markierungslasern sind für Anwenderinnen und Anwender immer sofort sichtbar und bekannt.
Richtige Antwort: Falsch
19. Welcher Aspekt gehört gemäss Regel 3 zu den Bereichen von UV-emittierenden Anlagen?
- Offene Einrichtungen (ohne Vollschutz)
- Mobiler Einsatz auf Baustellen
- Handgeführte Bearbeitungsmaschinen
- Baulaser der Klasse 3R
20. Wer achtet laut Regel 8 (Kundenmagazin benefit, 2025) in der Firma Stalder STM Montagen konsequent auf die Einhaltung von Regeln?
- Martin Stalder
- Eine externe Aufsichtsbehörde
- Die Suva CERTIFICATION
- Ein anonymer Laserschutzbeauftragter
